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Image by Daniel Jensen

...WAS IST LOS MIT MIR UND WARUM FÄLLT MIR SO VIELES SCHWER...

...WARUM BIN ICH OFT ANDERS ALS ANDERE UND VERSTEHE ES NICHT...

...WIESO GELINGT MIR VIELES NICHT SO, WIE ICH ES MIR VORNEHME...

...WARUM BIN ICH INNERLICH UNRUHIG ODER SCHNELL ÜBERFORDERT...

...WIESO GERATE ICH IMMER WIEDER IN DIE GLEICHEN MUSTER...

...WARUM FÜHLE ICH MICH OFT ERSCHÖPFT UND ÜBERLASTET...


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KLINISCH-PSYCHOLOGISCHE DIAGNOSTIK 

Schwerpunkt: ADHS im Erwachsenenalter

 

Abklärung von Aufmerksamkeits- und Konzentrationsproblemen sowie differenzialdiagnostische Einordnung psychischer Beschwerden. Die Diagnostik erfolgt leitlinienbasiert mittels strukturierter Interviews, standardisierter Fragebögen und testpsychologischer Verfahren.

Im Fokus steht die ADHS-Diagnostik im Erwachsenenalter, unter Berücksichtigung lebenszeitlichen Entwicklung, funktioneller Einschränkungen und möglicher psychischer Begleiterkrankungen (z. B. Depression, Angst- und Zwangsstörungen sowie psychosomatische Beschwerden)

Im Anschluss erfolgt eine strukturierte Befundbesprechung mit diagnostischer Einordnung und leitlinienorientierten Empfehlungen gemäß S3-Leitlinie ADHS (2023).

Im Rahmen der klinisch-psychologischen ADHS-Diagnostik ist ein ausführlicher schriftlicher Befund (ca. 15–20 Seiten) nach ICD-10 | ICD-11 inkludiert.

KLINISCH-PSYCHOLOGISCHE DIFFERENZIALDIAGNOSTIK

​​Begleitstörungen erkennen - ADHS sicher einordnen

 

Eine fundierte ADHS-Diagnostik umfasst nicht nur die Erfassung der Kernsymptomatik. Ebenso wichtig ist die differenzialdiagnostische Abklärung psychischer Begleitstörungen und anderer Erkrankungen, die ähnliche Beschwerden verursachen oder gemeinsam mit einer ADHS auftreten können.

Da viele psychische Erkrankungen ähnliche Beschwerden verursachen können, ist eine sorgfältige differenzialdiagnostische Abklärung ein wesentlicher Bestandteil einer wissenschaftlich fundierten ADHS-Diagnostik.

Im Rahmen der klinisch-psychologischen Diagnostik werden daher – je nach Fragestellung – unter anderem Symptome aus den Bereichen Depression, Angststörungen, Zwangsstörungen, Autismus-Spektrum-Störungen, Traumafolgestörungen, Persönlichkeitsakzentuierungen sowie Suchterkrankungen berücksichtigt. Ergänzend erfolgt die Erfassung emotionaler Belastungen, exekutiver Funktionen und weiterer psychischer Merkmale mittels wissenschaftlich fundierter klinischer Testverfahren.

Ziel ist eine sorgfältige differenzialdiagnostische Einordnung, um die individuelle Symptomatik möglichst präzise zu verstehen und eine fundierte Grundlage für das weitere diagnostische und therapeutische Vorgehen zu schaffen.

KLINISCH-PSYCHOLOGISCHES ADHS-SCREENING

Orientierende Ersteinschätzung bei Verdacht auf ADHS

 

Nicht jede Person mit Aufmerksamkeits-, Konzentrations- oder Organisationsschwierigkeiten benötigt unmittelbar eine umfassende ADHS-Diagnostik. Das klinisch-psychologische ADHS-Screening bietet eine erste wissenschaftlich fundierte diagnostische Orientierung, ob die geschilderte Symptomatik mit einer ADHS vereinbar sein könnte.

Im Rahmen des Screenings werden standardisierte und wissenschaftlich etablierte Verfahren eingesetzt, um ADHS-typische Merkmale in der Kindheit und im Erwachsenenalter systematisch zu erfassen. Die Ergebnisse werden unmittelbar ausgewertet und in einer übersichtlichen schriftlichen Zusammenfassung dargestellt.

Das Screening dient der diagnostischen Ersteinschätzung und unterstützt die Entscheidung, ob eine umfassende klinisch-psychologische ADHS-Diagnostik empfohlen wird.

Wichtiger Hinweis:

Das ADHS-Screening stellt keine klinisch-psychologische Diagnosestellung dar und ersetzt keine umfassende ADHS-Diagnostik. Eine abschließende diagnostische Beurteilung ist ausschließlich im Rahmen einer vollständigen klinisch-psychologischen Gesamtdiagnostik möglich.

WEITERFÜHRENDE MEDIZINISCHE ABKLÄRUNG

Ärztliche Abklärung und mögliche medikamentöse Behandlung 

Ein klinisch-psychologischer Befund stellt eine fachlich fundierte diagnostische Grundlage dar.

Auf dieser Basis kann eine weiterführende ärztliche Abklärung im Bereich der Psychiatrie erfolgen.

Die Entscheidung über eine allfällige medikamentöse Behandlung obliegt ausschließlich der ärztlichen Beurteilung.

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